ie besitzen in München ein Grundstück mit Pachtvertrag. Vielleicht handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche oder einen großen Garten.
Ganz gleich, in welcher Nutzung das Grundstück steht: Sie möchten das Grundstück verkaufen und fragen sich, ob Sie dies tun können, obgleich es verpachtet ist. In diesem Ratgeber finden Sie eine erste Hilfestellung zu diesem Thema.
Was ist ein Pachtvertrag?
Ein Pachtvertrag ähnelt einem Mietvertrag. Der Pächter erhält damit das Nutzungsrecht über das Areal. Stehen auf dem Grundstück Immobilien, gilt Gleiches für sie. Häufig werden Pachtverträge über folgende Liegenschaften abgeschlossen:
- Gastronomieflächen
- Agrarflächen
- Hotel
- im privaten Bereich: insbesondere Schrebergartengrundstücke und Bootshäuser
Pachtverträge können ebenso wie Mietverträge ganz unterschiedliche Inhalte aufweisen. Einige werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Pachtvertrag wird dann ungültig, wenn eine der beiden Parteien den Vertrag kündigt. Dabei muss er die Kündigungsfrist bewahren, die ebenfalls im Vertrag vermerkt sein kann. Sollte es jedoch keine Kündigungsvereinbarung im Pachtvertrag geben, greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Hinweis: Bei Pachtverträgen gibt es keine einheitliche Kündigungsfrist. Sie hängt davon ab, um welche Nutzung es sich handelt und wie lange der Vertrag schon besteht. Bei regulären Grundstücken beläuft sich die Kündigungsfrist nach § 584 BGB auf sechs Monate.
Was passiert bei Verkauf eines verpachteten Objektes?
Verkaufen Sie ein verpachtetes Grundstück geht der Pachtvertrag automatisch auf den Käufer über. Er ist an die Konditionen gebunden, die im Pachtvertrag stehen. Selbstverständlich darf der neue Eigentümer dem Pächter kündigen, muss sich aber dabei an die Vertragsbedingungen halten. Unter Umständen hat der Pächter ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück. Auch dies kann im Pachtvertrag vermerkt sein. Bevor Sie daher einem Immobilienmakler in München Ihr Grundstück zur Vermittlung vorstellen, sollten Sie dies überprüfen. Darüber hinaus gebietet es der Anstand, dem Pächter über den anstehenden Verkauf zu informieren. Eine Verpflichtung besteht dafür nicht. Sie greift nur, wenn der Pächter ein Vorkaufsrecht hat.
Pacht kann durch Kauf gebrochen werden
Wie beim Mietrecht lautet eigentlich der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht. Vergleichbares ist in § 566 i. V. m. § 593 b BGB vermerkt. Sie dienen dem Pächterschutz. Der Grundsatz „Kauf bricht Pacht nicht“ stellt allerdings nur ein dispositives Recht dar. Das bedeutet, dass es andere vertragliche Vereinbarungen zwischen beiden Parteien geben kann. Diese können von dem Grundsatz abweichen und sind dennoch gültig. Ist beispielsweise im Pachtvertrag ein Passus wie „Der Verkauf eines Grundstücks löst den Pachtvertrag auf“ vermerkt, kann der Kauf die Pacht brechen. In diesem Fall hat der Pächter bewusst auf den Pächterschutz bei Verkauf des Grundstücks verzichtet. Durch den Verkauf verliert er somit seinen Pachtvertrag.
Wie kann ich einen Pachtvertrag kündigen?
Im Pachtvertrag regeln Sie mit Ihrem Pächter die Nutzung des Grundstücks. Soll dieses Verhältnis beendet werden, ist eine Kündigung des Vertrags erforderlich. Hierbei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist ist für den Pachtvertrag elementar wichtig. Wie lang diese Kündigungsfrist ist, hängt von dem Vertrag ab. Ein Großteil aller Verträge ist allerdings unbefristet, weswegen im Vertrag keine maximale Nutzungsdauer vereinbart wurde. Dann müssen Sie sich an die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen halten.
- Schriftlich: Es ist nur möglich, einen Pachtvertrag schriftlich zu kündigen. In dem Schreiben ist das exakte Kündigungsdatum enthalten, welches der Kündigungsfrist entspricht. Darüber hinaus benennen Sie im Kündigungsschreiben exakt das gepachtete Grundstück. Unter das Schreiben setzen Sie Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie können solch ein Kündigungsschreiben problemlos selbst verfassen. Sind Sie sich bei dem Kündigungsdatum unsicher, fragen Sie einen Anwalt. Da das Schreiben von großer Relevanz ist, lohnt es sich, dieses per Einschreiben zu verschicken. So erhalten Sie einen Beweis, dass der Empfänger es tatsächlich entgegengenommen hat.
Grundstücksverkauf mit oder ohne Pachtvertrag: Was ist besser?
Hierauf kann es keine einheitliche Antwort geben, da der Einzelfall entscheidend ist. Suchen Investoren nach einem Grundstück für die Umsetzung eines Immobilienprojekts, ist es besser, wenn das Areal nicht verpachtet ist. Vielleicht möchte auch eine Privatperson das Grundstück selbst nutzen, sodass eine Pacht sich ebenfalls als Hindernis erweisen würde. Andere Kaufinteressenten stört eine Verpachtung vielleicht nicht, da sie das Grundstück eher als Wertanlage betrachten. Grundsätzliche Aussagen gibt es demnach nicht. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich zumeist nicht verpachtete Grundstücke einfacher veräußern lassen. Der Käufer hat auf diese Weise die komplette Freiheit, das Grundstück nach Gutdünken zu verwenden. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Grundstücksverkauf gründlich und ohne Zeitdruck zu planen. Dadurch umgehen Sie eventuell auch ärgerliche Steuern wie die Spekulationssteuer. Haben Sie hinreichend Zeit, können Sie das bestehende Pachtverhältnis überdenken und gegebenenfalls fristgerecht kündigen. Ein guter Immobilienmakler aus München hilft Ihnen jedoch auch, wenn das Grundstück verpachtet ist. Er wird sie darauf aufmerksam machen, wenn dadurch tatsächlich Kaufpreiseinbußen zu erwarten sind.
Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:
- Grundstücksverkauf nach BGB: Wissenswertes
- Hausverkauf München: Was passiert mit den Mietern?
- Vertrag für Grundstücksverkauf: Was macht ihn aus?
- Hausverkauf mit oder ohne Makler: Was ist für mich besser?
- An einen Bauträger das Grundstück verkaufen
- Hausverkauf ohne Spekulationssteuer: smarte Spartipps
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