ür einen Grundstücksverkauf ist ein notarieller Kaufvertrag unerlässlich, denn wie jeder Immobilienverkauf ist auch der Verkauf eines Grundstücks ein formelles Rechtsgeschäft, das über einen Notar abgewickelt werden muss. Üblicherweise sind die Vertragsparteien zur Vertragsunterzeichnung vor Ort anwesend. Doch es kommt mitunter vor, dass Vertragspartner aus wichtigem Grund verhindert sind und nicht persönlich zum Notartermin erscheinen können.
Dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass diese eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen und sich beim Notartermin vertreten lassen.
In diesem Artikel wollen wir fokussiert die Verkäuferseite betrachten und beleuchten, was ein Grundstücksverkäufer beachten muss, wenn er für seinen Grundstücksverkauf einen Bevollmächtigten zum Notar schicken will:
Grundstücksverkauf mit Vollmacht: die Verkaufsvollmacht
Eine Vollmacht zum Grundstücksverkauf wird auch Verkaufsvollmacht genannt, die exklusiv dazu genutzt wird, das Grundstück mit Vollmacht zu veräußern. In der Praxis wird diese Vollmacht oft einem Makler oder einem Familienangehörigen erteilt. Soll das Grundstück einer Erbengemeinschaft verkauft werden, wird die Vollmacht oft auf einen von mehreren der Erben des Grundstücks übertragen. Denn oft können nicht alle Erben vor Ort anwesend sein oder sie möchten sich vielleicht auch nicht intensiv um den aufwendigen Verkaufsprozess kümmern müssen.
Tipps für die Vollmacht
Eine Vollmacht sollten Sie niemals blind erteilen. Hier sind ein paar Tipps:
- Überlegen Sie sich vorab genau, was Sie wollen: In welchem Bereich darf der Verkaufspreis liegen? Wie lange darf das Grundstück zum Verkauf auf dem Markt sein? Wann darf der Angebotspreis gesenkt werden?
- Bei Bedarf begrenzen Sie die Vollmacht für den Grundstücksverkauf auf einen gewissen Zeitraum. Sollte das Areal bis dahin nicht veräußert sein, können sie dann das Vorhaben neu überdenken oder einfach eine neue Vollmacht aufsetzen.
- Die Vollmacht sollte nur jemand erhalten, dem Sie zu 100 % vertrauen.
- Denken Sie daran: Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, muss jeder einzelne Erbe das Dokument unterzeichnen, bzw. muss jeder nicht anwesende Erbe eine Person zur Unterschrift bevollmächtigen.
Die Vollmacht für den Grundstücksverkauf und ihre Form
Theoretisch lassen sich Vollmachten formlos erteilen. Jedoch muss bei einem Grundstücksverkauf die Vollmacht eine Form aufweisen, die sie rechtlich bindend macht. So muss sie schriftlich und die Vollmacht selbst muss notariell beglaubigt sein, wenn der Bevollmächtigte auch die Unterzeichnung des Kaufvertrags übernehmen soll. In der Praxis gibt es zwei Varianten:
- Vertreter mit Vollmacht beim Notartermin: Für diese Variante ist es erforderlich, dass Sie Ihrem Vertreter die Vollmacht vor dem eigentlichen Grundstücksverkauf erteilen und diese Vollmacht selbst notariell beurkunden lassen. Diese Vollmacht erhält im Original wiederum der Notar, der für den Grundstücksverkauf beauftragt wurde. Mithilfe dieser Vollmacht kann der Bevollmächtigte für Sie den kompletten Notartermin für den Grundstücksverkauf übernehmen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie dieser Person Anweisungen geben und/oder dass sie zur Zeit des Termins telefonisch erreichbar sind. Sie müssen bei dieser Variante bedenken, dass mit der Unterschrift des Bevollmächtigten der Kaufvertrag tatsächlich abgeschlossen ist.
- Vertreter ohne Vollmacht beim Notartermin: Zum Notartermin für den Grundstücksverkauf können Sie auch einen Vertreter schicken, der keine Vollmacht besitzt. Zwar lässt sich damit der Kaufvertrag schließen, dieser ist aber bis auf Weiteres „schwebend unwirksam“. Um den Vertrag tatsächlich rechtsgültig abzuschließen und in Kraft treten zu lassen, ist es erforderlich, die Vollmacht nachträglich zu genehmigen, zum Beispiel dann, wenn Sie Gelegenheit hatten, den vorläufig abgeschlossenen Vertrag selbst (nach bzw. außerhalb des Notartermins) detailliert zu sichten. Bei dieser Variante ist es Ihnen auch möglich, die Vollmacht nachträglich nicht zu erteilen, falls Sie zum Beispiel Fehler im Vertrag feststellen. Damit würde der Vertrag insgesamt nicht wirksam werden. Verweigern Sie nachträglich die Vollmacht und damit den Vollzug des Vertrags, kann es allerdings unter Umständen passieren, dass sie schadensersatzpflichtig werden, wenn dem Kaufinteressenten durch den Nichtvollzug des schon unterschriebenen Vertrages Verluste entstehen.
Grundstücksverkauf mit Vorsorgevollmacht: Was ist das?
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, welches für Notsituationen vorgesehen ist. Eine Person – oft das eigene Kind oder andere nahe Angehörige – wird als Bevollmächtigter eingetragen, der für den Vollmachtgeber Entscheidungen treffen kann, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Insbesondere Senioren stellen oft eine Vorsorgevollmacht aus, denn mit ihr lassen sich unnötige Umstände und Kosten sparen. Dank Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht keinen kostenpflichtigen Betreuer einsetzen, sobald bedeutsame finanzielle Entscheidungen anstehen.
Grundstücksverkauf und Vorsorgevollmacht: Was gibt es zu beachten?
Bei dem Thema Vorsorgevollmacht und Grundstücksverkauf kommt häufig die Frage auf, inwiefern der Inhaber der Vorsorgevollmacht für einen Vollmachtgeber auch einen Grundstücksverkauf übernehmen kann. Diese Frage ist berechtigt, denn es gibt einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Grundlegend ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht nicht ausreichend, um für den Vollmachtgeber das Grundstück zu verkaufen.
Immerhin ist für die Änderungen im Grundbuch eine öffentlich beglaubigte, oder noch besser, notariell beurkundete Unterschrift des Grundstückbesitzers unerlässlich. Aus diesem Grund ist es bei einem Grundstücksverkauf wichtig, dass die Vorsorgevollmacht explizit ausweist, dass der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber Immobiliengeschäfte vornehmen darf. Zudem muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein, sonst schreibt das Grundbuchamt nicht um.
Grundstücksverkauf mit Generalvollmacht: Ist das möglich?
Ja, das ist möglich. Dafür ist es allerdings ebenfalls nötig, dem Bevollmächtigten dieses Recht explizit einzuräumen. Eine Generalvollmacht für den Grundstücksverkauf muss deshalb detailliert und genug aussagekräftig formuliert werden. Weitere Rechte, die eine Generalvollmacht in der Regel enthält, sind:
- Erledigung der Bankgeschäfte
- Vermögensverwaltung
- Prozessführungsbefugnisse
Eine Generalvollmacht stellt eine sehr umfangreiche Übertragung von Rechten dar. Allerdings hat auch diese ihre Grenzen. Obgleich eine Generalvollmacht sogar den Einsatz von Medikamenten regeln kann, gilt sie nie für höchstpersönliche Geschäfte. Hierzu zählen Scheidung, Eheschließung und Regelung der Erbfolge.
Grundstücksverkauf mit Generalvollmacht: Notarielle Beglaubigung erforderlich
Eine Vollmacht zum Grundstücksverkauf ist formbedürftig. Dies liegt daran, dass Eintragungen ins Grundbuch (§ 29 Abs. 1 GBO) ohne schriftliche Vorlage der Vollmacht unmöglich sind. Darüber hinaus kann eine Generalvollmacht nur notariell wirksam vergeben werden. Wie wichtig dies ist, zeigt ein Gerichtsurteil aus Bonn. Eine Seniorin hatte ihrer Tochter handschriftlich eine Generalvollmacht erteilt. Als die Dame dement wurde, ins Pflegeheim kam und nicht mehr geschäftsfähig war, wollte die Tochter zur Begleichung der Pflegekosten die Immobilie der Seniorin verkaufen.
Das Gericht in Bonn urteilte, dass dies nicht möglich sei.
Die Begründung war: Die Vollmacht für das Immobiliengeschäft war ohne notarielle Beglaubigung aufgesetzt worden.
Grundstücksverkauf mit Vollmacht: sorgsam erteilt ein wirksames und hilfreiches Mittel
Eine Vollmacht für Immobiliengeschäfte kann unerlässlich sein. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die beispielsweise im Ausland leben und deshalb kein Immobiliengeschäft vor Ort abwickeln können. Auch Krankheit ist ein häufiger Grund für die Erteilung einer Vollmacht. Dank der großen Vielfalt an möglichen Vollmachten können Sie flexibel entscheiden, welche Rechte der Bevollmächtigte erhält. Wem Sie die Vollmacht erteilen, können Sie ohnehin frei bestimmen. Bei Grundstücksverkaufen sind es oft nahe Angehörige, sehr gute Freunde oder auch der seriöse Immobilienmakler in München. Wichtig ist, dass Sie bei der Vollmachtserteilung diejenige Form wählen, die Sie zu dem von ihnen gewünschten Ergebnis führt und sich zum Beispiel beim Verkauf Ihres Grundstücks nicht im Nachhinein als unwirksam erweist.
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