Irgendwann taucht im Rahmen des Immobilienprozesses die Frage auf, wer von den beiden Parteien – Käufer oder Verkäufer – den Notar für die vertragliche Abwicklung des Grundstücksverkaufs auswählt.
Bei einem Grundstücksverkauf spielt die korrekte und sichere Zahlungsabwicklung zurecht eine zentrale Rolle. Unter Umständen kann ein vom Notar verwaltetes Notaranderkonto die gewünschte Sicherheit bieten. Doch das ist nicht immer zulässig oder nötig.
Manche Vertragsabschlüsse, besonders wenn es dabei um viel Geld geht oder der Vertrag über eine lange Zeit läuft, sind in Deutschland nur dann rechtsgültig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Das Gesetz schreibt dies vor.
Sobald ein Grundstück von einem Eigentümer an einen neuen übertragen wird, muss nach dem deutschen Gesetz eine notarielle Beurkundung stattfinden. Ein Notar ist somit für die Unterzeichnung des Kaufvertrags unerlässlich.