Ganz gleich, ob Sie in München ein Grundstück verkaufen oder in einer anderen Stadt: Sie werden mit zahlreichen Vokabeln aus der Immobilienbranche bombardiert. Einige davon sind bekannt, während andere ein Stirnrunzeln verursachen.
Ist es möglich, vom Grundstücksverkauf zurückzutreten? Diese Frage stellen sich in der Praxis Käufer und Verkäufer nicht häufig. Es kommt selten vor, dass eine Partei den Grundstücksverkauf rückgängig machen möchte. Doch was passiert, wenn dieser seltene Fall eintritt?
Irgendwann taucht im Rahmen des Immobilienprozesses die Frage auf, wer von den beiden Parteien – Käufer oder Verkäufer – den Notar für die vertragliche Abwicklung des Grundstücksverkaufs auswählt.
Egal wo in Deutschland, ob in München, Berlin, Frankfurt oder auf dem Land, für den Verkauf bzw. Kauf eines Grundstücks ist grundsätzlich immer eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Bei einem Grundstücksverkauf spielt die korrekte und sichere Zahlungsabwicklung zurecht eine zentrale Rolle. Unter Umständen kann ein vom Notar verwaltetes Notaranderkonto die gewünschte Sicherheit bieten. Doch das ist nicht immer zulässig oder nötig.
Bei jedem Grundstücksverkauf ist ein notarieller Kaufvertrag unerlässlich, denn Immobiliengeschäfte laufen sehr formell ab, ansonsten sind sie ungültig.
Manche Vertragsabschlüsse, besonders wenn es dabei um viel Geld geht oder der Vertrag über eine lange Zeit läuft, sind in Deutschland nur dann rechtsgültig, wenn die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Das Gesetz schreibt dies vor.
Sobald ein Grundstück von einem Eigentümer an einen neuen übertragen wird, muss nach dem deutschen Gesetz eine notarielle Beurkundung stattfinden. Ein Notar ist somit für die Unterzeichnung des Kaufvertrags unerlässlich.