Sie möchten ein Grundstück verkaufen, welches mit einem Nießbrauch belastet ist? Das können Sie selbstverständlich tun. Durch den Verkauf ändert sich allerdings nichts an dem Nießbrauch. Dieses Recht bleibt weiterhin bestehen.
Es passiert gar nicht so selten, dass es zu einem Grundstücksverkauf an Verwandte kommt. Diesem spricht auch nichts entgegen, sofern sich alle Parteien einig sind. Da der Käufer bereits bekannt ist und nicht erst gesucht werden muss, kann sich der Kaufprozess besonders kurz gestalten.
Auf den ersten Blick mag es widersinnig erscheinen, ein Grundstück für einen Euro zu verkaufen. In der Praxis passiert dies ziemlich selten, kommt aber hin und wieder vor oder wird angestrebt. Die Gründe dafür können vielseitig sein.