a gebe ich dir die Hand drauf! Solch ein Satz ist hin und wieder zu hören. Manche Dienstleister werben sogar mit ihrer Handschlagqualität und möchten damit ausdrücken, wie verlässlich sie sind. In einigen Geschäftsbereichen ist der Handschlag in der Tat ausreichend, um mit jemandem eine verbindliche Vereinbarung zu treffen. In anderen ist ein schriftlicher Vertrag oder ein notarieller Vertrag erforderlich. Wann reicht ein Handschlag aus? Und wie ist das beim Grundstücksverkauf?
Ein altes Prinzip: die Hand auf etwas geben
Auf dem Pferdemarkt reichen sich Käufer und Verkäufer die Hand. Beim Kauf eines Gebrauchtwagen wird sich ebenfalls die Hand gegeben, um das Geschäft zu beschließen. Wem sein Wort etwas wert ist, der gibt auch im Privatleben seine Hand auf eine bindende Abmachung. Obgleich es so scheint, als sei hierzulande diese Tradition ein bisschen in Vergessenheit geraten, existieren immer noch Geschäfte, bei denen der Handschlag bindend ist.
Fast jeder Vertrag ist durch den Handschlag bindend
Es ist erstaunlich: Eine große Anzahl an Verträgen lässt sich in Deutschland per Handschlag abschließen. Ausnahmen von dieser Bestimmung existieren nur wenige. Damit nimmt das Reichen der Hand einen ebenso hohen Stellenwert ein wie der schriftliche Vertrag. Und: Der Handschlag ist einklagbar, obgleich das schwierig ist. Oft steht Aussage gegen Aussage, denn nicht immer gibt es Zeugen für den Vertragsabschluss mit der Hand.
Ist ein Vertrag per Handschlag besiegelt worden, gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Vertragsbedingungen. Das betrifft beispielsweise die Einzelheiten der Vertragsdurchführung, der Haftung der Vertragsparteien bei Vertragsmissachtungen, Kündigungskonditionen und vieles mehr.
Wie bei einem schriftlichen Vertrag müssen beide Parteien bei einem »Handschlagvertrag« sich über die Inhalte des Vertrags abstimmen. Beispiel Gebrauchtwagen: Hier werden vorab der Preis und das Auto bestimmt.
Missverständnisse sind wahrscheinlich
Ein Vertrag per Handschlag ist unkompliziert, aber hat seine Nachteile. So lässt er sich nicht nur schwierig nachweisen, sondern es entstehen auch leicht Missverständnisse. Das betrifft vor allem Preis und Zahlungsfristen. Besonders knifflig wird die Situation, wenn der eine Part seine Pflichten erfüllt hat und der andere noch nicht. Den Vertrag im Nachhinein zu ändern oder gar rückgängig zu machen, ist kompliziert. Bei komplexen Geschäften ist der Handschlag daher nicht empfehlenswert.
Grundstück verkaufen: ein Handschlag reicht nicht aus
Sie planen den Verkauf Ihres Grundstücks und haben vielleicht bereits einen Käufer an der Hand. Unter Umständen soll das Areal an einen Verwandten oder Bekannten übergeben werden. Da wäre es doch ein Leichtes, den Verkauf mit einem Handschlag zu besiegeln. Das geht aber nicht und dafür gibt es gute Gründe. Ein Grundstücksverkauf sollte sehr formell erfolgen. Hier ein paar Beispiele:
- Dank Vertrag stellen Sie sicher, dass Sie den Kaufpreis wirklich erhalten.
- Sie legen vertraglich zahlreiche Aspekte wie die Zahlungsmodalitäten, die Haftungsbeschränkungen etc. fest.
Der Kaufvertrag hat Schutzfunktion für Sie als Verkäufer. Und auch den Käufer schützt er, denn so ist er sich sicher, dass er tatsächlich gegen die Zahlung des Kaufpreises das Grundstück erhält.
Grundstück verkaufen nur mit Notarvertrag
Beim Grundstücksverkauf reicht ein Vertrag aus dem Internet, wie sie in manche Vermieter nutzen, nicht aus. Sie benötigen einen Vertrag, den ein Notar beurkundet. Sicherlich geht das mit einem gewissen Aufwand einher, aber dafür ist die beste Rechtssicherheit gegeben.
Den Notar wählen Käufer oder Verkäufer frei aus. Ganz gleich, wer ihn auswählt, stets verhält er sich neutral. Er ist kein Rechtsanwalt, der eine Partei vertritt.
Der Notarvertrag braucht Zeit
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, dann merken Sie schnell, dass dies Zeit braucht. Das begründet sich u. a. in dem notwendigen Notarvertrag. Er wird nicht über Nacht angefertigt und von beiden Seiten unterschrieben.
Stattdessen benötigt der Notar im ersten Schritt alle vertragsrelevanten Unterlagen. Mit diesen fertigt er den Vertragsentwurf an. In diesem sind bereits Einzelheiten des Grundstücksverkaufs wie Zahlungsfrist, Kaufpreis, Zeitpunkt der Übergabe etc. enthalten.
Gut überprüfen und dann unterschreiben
Der Notar hat die Pflicht, absolut neutral zu handeln. Er hat laut dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) folgende Aspekte zu klären:
- Erforschung des Willens der Beteiligten
- Klärung des Sachverhaltes
- Belehrung aller Beteiligten zur Tragweite des Geschäfts
- Erklärungen der Beteiligten klar und unzweideutig in der Niederschrift des Vertrages wiederzugeben
- Aufklärung der Vertragsparteien über den Inhalt des Vertrages
- Aufklärung über die Bedeutung einzelner Formulierungen
Es mag langweilig erscheinen, aber im Rahmen des Notartermins liest der Notar allen Beteiligten den Vertragsentwurf vor. Fragen dürfen selbstverständlich gestellt werden.
Grundstück verkaufen geht nur mit Vertrag
Ganz gleich, ob Sie in München oder in einer anderen Stadt und ob Sie Immobilien oder Grundstücke veräußern möchten: Sie benötigen einen Notar, der den Vertrag aufsetzt und beiden Parteien laut vorliest. Ein Grundstücksverkauf mit Handschlag ist nicht gültig.
Wichtig: dieser Artikel stellt eine erste Orientierung zu dem Thema Grundstücksverkauf und Altlasten dar. Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine qualifizierte Beratung durch einen Fachmann. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen in jedem Fall an einen Architekten, Immobilienmakler oder Fachanwalt.
Stand März 2021
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