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rgendwann taucht bei vielen Grundstückseigentümern die Frage auf: „Was geschieht mit dem Grundstück, wenn wir nicht mehr leben?“

Im Normalfall wird das Grundstück dann an die nächsten Verwandten vererbt, die es dann mithilfe eines Immobilienmaklers in München verkaufen oder vermieten. Vielleicht nutzen sie es sogar selbst. Eine andere Möglichkeit ist, das Areal bereits zu Lebzeiten zu verschenken.

Auf diese Weise lässt sich unter Umständen Erbschaftsteuer sparen. Auch ein Verkaufen des Grundstücks denkbar, was ebenfalls steuerliche Vorteile bringen kann. Hier sind wichtige Tipps und Hinweise für alle, die mit dem Gedanken spielen, an ihre Enkel das Grundstück zu verkaufen.

Wann ist es besonders sinnvoll, das Grundstück an die Enkel zu verkaufen?

Hierauf gibt es keine Pauschalantwort. Grundsätzlich kann es sich als hilfreich erweisen, wenn Sie haben möchten, dass ein bestimmter Enkel das Areal erhält. Würden sie ihm das Grundstück schenken, könnten unter Umständen Ausgleichszahlungen nach Ihrem Tod bei Miterben greifen. Vielleicht möchten Sie auch einfach Ihre Finanzen aufbessern und sind froh, dass das Grundstück ein naher Angehöriger bekommt. Ein weiterer Grund wäre, dass Ihr Enkel einen Hausbau plant und dafür noch ein Grundstück benötigt. Auch dann kann es Sinn machen, das Areal zu Lebzeiten zu veräußern. Es existieren daher eine Reihe guter Gründe, die es sinnvoll machen können, an einen Enkel das Grundstück zu verkaufen.

Welche Vorteile kann ein Grundstücksverkauf an den Enkel haben?

Erbschaften führen häufig zu Streit. Sie können nur bedingt verhindern, dass diese Streitigkeiten bei Ihnen nicht auftreten. Darüber hinaus ist es in Deutschland kaum möglich, jemanden zu enterben. Es greift das Prinzip des Pflichtanteils. So hilfreich dieses Recht sein kann, es kann eine Aufteilung der Erbmasse im Sinne des Erblassers erheblich erschweren. Möchten Sie beispielsweise, dass ein Enkel ein bestimmtes Grundstück erhält, bietet sich ein Verkauf des Areals noch zu Lebzeiten an. Ansonsten kann es sein, dass der Enkel an einen anderen Miterben einen Pflichtanteil auszahlen muss. Unter Umständen zwingt ihn dies zum Verkauf des Grundstücks, obgleich er es eigentlich selbst behalten wollte. Eine Schenkung ist ebenfalls nur bedingt zu empfehlen, da Miterben diese innerhalb von einer Frist von zehn Jahren anfechten können. Bei einem Verkauf entfällt diese Möglichkeit. Wichtig ist dann allerdings, dass es sich tatsächlich um einen Verkauf und keine „verdeckte Schenkung“ handelt. Indem Sie an Ihren Enkel Ihr Grundstück verkaufen, können Sie also sicherstellen, dass dieser es erhält.

Wie gestaltet sich ein Grundstücksverkauf an den Enkel?

Dieser ähnelt einem regulären Verkauf. Zuerst sollten Sie den Wert des Grundstücks von unabhängiger Stelle schätzen lassen. Dies kann ein Immobilienmakler ebenso tun wie ein Gutachter. Stehen auf dem Grundstück Immobilien, werden diese in die Berechnung ebenfalls einbezogen. Wichtig ist es, dass Sie einen Kaufpreis ansetzen, der tatsächlich dem Wert des Areals entspricht. Ein Abschlag von rund 20 % ist denkbar, ohne dass Ihnen eine Begünstigung des Käufers von offizieller Seite unterstellt wird.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass ein Grundstücksverkauf innerhalb der Familie steuerliche Vorteile hinsichtlich der erforderlichen Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen bringen kann. So lassen sich oft Renovierungskosten als Werbemaßnahmen geltend gemacht machen. Dafür ist allerdings die Voraussetzung, dass Sie als Großeltern in dem schon an dem Käufer überschriebenen Haus mit Grundstück zur Miete wohnen.

Einsparungspotenzial Grunderwerbsteuer

Ein Grundstücksverkauf an den Enkel ähnelt zweifelsohne stark einem Verkauf an eine unbekannte Person. Jedoch entfallen die Maklerkosten, da der Käufer bereits bekannt ist. Und auch ein weiterer Kostenblock entfällt: die Grunderwerbsteuer. So muss der Enkel diese steuerliche Belastung nicht tragen, da er direkt mit Ihnen verwandt ist. Entstehen Kosten für die Bewertung des Grundstücks, müssen diese selbstverständlich getragen werden. Gleiches zählt für die Notarkosten, für die es fixe Sätze gibt. Darüber hinaus ist es nicht möglich, einen Grundstücksvertrag ohne Notar aufzusetzen. Das deutsche Recht hat festgelegt, dass für den Grundstücksverkauf ein Notarvertrag unerlässlich ist. An diesen Kosten können Sie daher nicht sparen. In der Regel trägt sie der Käufer, aber dies ist per Gesetz nicht geregelt. Sie und Ihr Enkel können selbst bestimmen, welche Kosten im Zuge des Grundstücksverkaufs wer trägt.

Grundstücksverkauf mit Wohnrecht: eine weitere Option

Gelegentlich möchten Großeltern ihr Grundstück mit Haus in den Händen eines bestimmten Enkels wissen und es deshalb an diesen verkaufen. Ausziehen möchten sie allerdings nicht aus dem Haus. Ist dies der Fall, kann sich für einen Grundstücksverkauf mit Wohnrecht entschieden werden. Das Wohnrecht stellt ein personengebundenes und dingliches Recht dar, das im Grundbuch eingetragen wird. Verkaufen die Großeltern nun das Grundstück mit Haus an den Enkel, dürfen sie weiterhin darin wohnen. Eine Kündigung ist nicht möglich. Aufgrund dieser Regelung darf der Kaufpreis noch weniger betragen, denn der Käufer kann die Immobilie nun nicht selbst nutzen.

Publiziert am 
Sep 3, 2019
 in Kategorie:
Verkaufsstrategie

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