b in München oder in einem anderen Ort in Deutschland: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen möchten, führt nichts an einem Grundstückskaufvertrag vorbei. Erst dieser macht ein Verkaufsgeschäft mit Arealen und Immobilien rechtskräftig.
Doch es reicht nicht aus, Verträge für den Grundstücksverkauf im Internet herunterzuladen und auszufüllen. Eine notarielle Beurkundung ist unerlässlich. In diesem Ratgeber erfahren Sie Wichtiges zum Kaufvertrag für einen angestrebten Grundstücksverkauf.
Grundstücksverkauf und Vertrag: das wichtigste Dokument bei Immobiliengeschäften
Wenn Sie bereits Immobiliengeschäfte abgewickelt haben, dann wissen Sie vermutlich, wie langwierig der Notartermin sein kann. Allerdings ist dies aus guten Gründen erforderlich. Immerhin müssen beide Parteien allumfassend informiert sein. Am Ende unterschreiben sie das verbindliche Dokument, bei dem es oft um einen erheblichen monetären Wert geht. Im Rahmen des Notartermins liest der Rechtsexperte jeden einzelnen Passus vor. Dies ist seine Pflicht. Obgleich oft bei einem Grundstücksverkauf ein Mustervertrag zum Einsatz kommt, ist er voller juristischer Fachbegriffe. Viele Anwesende schalten an dieser Stelle ab und "tauchen erst wieder auf", wenn die Unterschrift fällig ist. An dieser Stelle sei deshalb darauf hingewiesen, dass es ganz wichtig ist, jede Unklarheit sofort anzusprechen, um voll gedanklich dabei zu bleiben. Stellen Sie alle Fragen, falls irgendetwas unklar ist, bevor Sie unterschreiben. Notare sind gerne bereit und darauf vorbereitet, jegliche Unklarheiten zu beseitigen.
Was steht im Grundstückskaufvertrag?
Bei einem Grundstückskaufvertrag handelt es sich oft um einen Mustervertrag, der lediglich den individuellen Gegebenheiten angepasst wird. Obgleich sich die einzelnen Verträge unterscheiden, verfügen sie stets über die gleiche Gliederung. Sie teilt sich auf in:
- Angaben zum Verkäufer und Käufer
- Aktueller Grundbuchstand
- Details des Kaufes
- Ergänzende Absprachen und Belehrung
1. Abschnitt: Angaben zum Verkäufer und Käufer
Im ersten Abschnitt des Grundstückskaufvertrags werden die Namen und die Adressen von Käufer sowie Verkäufer aufgenommen.
2. Abschnitt: aktueller Grundbuchstand
In diesem Abschnitt folgt der Name des Eigentümers – so wie er im Grundbuch steht. Darüber hinaus sind die wichtigsten Grundstücksdaten enthalten, zu denen die Adresse und die Flurnummer sowie die Größe gehören. Jetzt folgen weitere Angaben zum betreffenden Areal, zu denen der baurechtliche Zustand, das Baurecht, etwaige Belastungen (und wer sie übernimmt) und die Auflassungsvormerkung zählen.
3. Abschnitt: Details des Kaufes
Hier werden weitere äußerst wichtige Angaben notiert: Kaufpreis, Übergabedatum und Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises. Des Weiteren ist fixiert, wer die Notar- und Grundbuchkosten entrichtet.
4. Abschnitt: ergänzende Absprachen und Belehrung
Haben Sie noch Inventar auf dem Grundstück? Dann steht in diesem vierten Abschnitt eine Liste mit den Objekten. Zudem werden Angaben zu einer etwaigen Mängelhaftung seitens des Verkäufers vorgenommen. Auch mögliche Nebenabsprachen und Rücktrittsvorbehalte befinden sich in diesem Absatz. In der Regel ist hier die Zwangsvollstreckungsunterwerfung aufgeführt, die dem Verkäufer das Recht gibt, bei Nichtzahlung direkt die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Das Dokument schließt mit Belehrungen und Hinweisen des Notars.
So sichert der Vertrag den Verkäufer beim Grundstücksverkauf ab
Grundstücksverkäufer haben insbesondere ein Interesse: Sie wollen Ihr Eigentum an dem Areal nicht verlieren, bevor sie den Kaufpreis erhalten haben. Sobald im Grundbuch der Name des Käufers steht, hat eine Eigentumsänderung stattgefunden. Passiert dies vor Entrichtung des Kaufpreises, hat der Verkäufer eventuell ein Problem. Dies lässt sich allerdings zuverlässig umgehen. Zum einen können Sie mit dem Notar ausmachen, dass erst die Umschreibung im Grundbuch erfolgt, wenn der Kaufpreis bei Ihnen eingegangen ist. Eine weitere Möglichkeit, die auf das gleiche Prinzip abzielt, stellt das Notaranderkonto dar.
Wie sichert der Kaufvertrag den Käufer beim Grundstücksverkauf ab?
Auf den Käufer kommen beim Grundstücksverkauf ebenfalls Risiken zu. Immerhin bezahlt er den Kaufpreis, obgleich der alte Eigentümer noch im Grundbuch steht. Theoretisch könnte in dieser Zwischenphase der Verkäufer einen weiteren Vertrag für den Grundstücksverkauf über das gleiche Areal unterschreiben und somit doppelt abkassieren. Er könnte auch auf das Grundstück eine Hypothek aufnehmen, da er noch im Grundbuch steht. Dies lässt sich ausschließlich mit einer Vormerkung nach § 883 BGB umgehen. Deswegen ist sie bei vielen Grundstücksgeschäften längst zum Standard geworden. Sobald die Vormerkung eingetragen ist, kann der Verkäufer das Grundstück nicht anderweitig verkaufen oder es mit einem Kredit belasten.
Grundstücksverkauf und Optionsvertrag: Was ist das?
Sie möchten ein Grundstück verkaufen und sind froh, endlich einen Kaufinteressenten gefunden zu haben. Dieser versichert Ihnen, dass er das Areal erwerben wird. Doch hält er sich an seine Zusage? Umgekehrt stellt sich für ihn das gleiche Problem. Halten Sie sich an Ihre Zusage, dass er das Grundstück kaufen kann? Um sich abzusichern, greifen manche Käufer und Verkäufer daher beim Grundstücksverkauf zum Optionsvertrag oder Vorvertrag. Das mag smart erscheinen, aber solche Verträge sind nicht verpflichtend. Ihr Immobilienmakler in München weiß, dass jede Vereinbarung bei Grundstücksverkäufen, die nicht notariell beurkundet wird, nach § 311b BGB nichtig ist. Ausschließlich die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Rahmen des Immobilienkaufvertrages kann den Verkäufer daran hindern, das Areal an einen Dritten zu verkaufen. Eine 100%ige Absicherung für den Verkäufer gibt es bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht. Sie reduzieren das Risiko eines kurzfristigen Abspringens eines Kaufinteressenten durch einen kompetenten, erfahrenen Makler. Aufgrund seiner Menschenkenntnis kann er oft absehen, wie ernst das Interesse des Käufers ist. Zudem überprüft er die Bonität des Kaufinteressenten, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:
- Grundstücksverkauf: Was ist eine notarielle Beurkundung?
- Grundstücksverkauf und Auflassungsvormerkung: Was ist das und inwiefern ist sie wichtig?
- Grundstücksverkauf: Wer zahlt die Notarkosten?
- Hausverkauf: Wer haftet für Mängel nach dem Kauf?
- In München Grundstück verkaufen: Käufer zahlt nicht
- Grundstücksverkauf ohne Notaranderkonto: Ist das möglich?
- Hausverkauf mit Schulden: Das gibt es zu beachten
- Grundstücksverkauf Vorvertrag: Wie viel Sicherheit bietet er mir?
- Kostenlose Wertermittlung für Ihr Grundstück
- Hausverkauf mit oder ohne Makler: Was ist für mich besser?